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Bitte beachten: Eine Anmeldung über unser Onlineformular sollte erst nach einer Probestunde erfolgen, da wir sonst nicht garantieren können, dass es einen freien Unterrichtsplatz gibt!!! 

Lieber nicht langfristig binden? Zehnerkarten sind für 230,- (30 Min.) oder 340,- (45 Min.) erhältlich. 

Probestunde

Wir bieten Probestunden zum vergünstigten Tarif an.


30 Minuten für 20,- Euro und 45 Minuten für 30,- Euro. 

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Wenn ihr über die Lehrkraft oder das Büro eine Probestunde ausgemacht habt, könnt ihr euren Termin bestätigen, indem ihr per PayPal den Betrag an uns zahlt. Bitte per PayPal Freunde und bitte gebt euren Namen an, damit wir die Buchung zuordnen können. Alternativ: www.paypal.me/musikschuleGM

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Barzahlungen sind nicht möglich. 

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Selbstverständlich kann der Betrag auch konventionell überwiesen werden.
Die Bankverbindung findet ihr unten auf dieser Webseite. 

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Ob Einzel- oder Gruppenunterricht, Anfänger, Wiedereinsteiger oder Fortgeschrittene, musikalische Früherziehung, Youngsterband,

Unterricht 50+ oder Singen im Chor, bei uns ist für jeden etwas dabei.

Vorraussetzung für eine Anmeldung ist eine Probestunde vorab!!!

Probestunde vereinbaren!
02261/6 59 90

Schulordnung

1. Die Musikschule Gummersbach e.V. bietet ihren Mitgliedern und deren Familienmitgliedern Förderung Ihrer musikalischen Ausbildung.

2. Die Verantwortung für eine sachgemäße Unterweisung obliegt allein der Lehrkraft. Die Schüler*innen sind verpflichtet, den Unterricht pünktlich zu besuchen und die gestellten Aufgaben zu erledigen.

3. Das Schulgeld richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenordnung und wird zum 15. eines jeden Monats für die Musikschule Gummersbach e.V., IBAN: DE58 3845 0000 0000 2002 12 bei der Sparkasse Gummersbach auf Grund erteilter Einzugsermächtigung eingezogen.

4. Die Ferienordnung für die allgemeinbildenden Schulen in NRW gilt auch für die Musikschule. Die Regelung der beweglichen Ferientage orientiert sich an der Schule, in der der Unterricht stattfindet. Die Termine werden auf der Webseite der Musikschule bekannt gegeben.

5. Die Abmeldetermine vom Musikunterricht sind der 30. April, der 31. August und der 31. Dezember, unter Einhaltung einer Frist von 6 Wochen. Die Kündigung muss über das Abmeldeformular auf www.musikschule-gummersbach.de erfolgen oder ist schriftlich (E-Mail oder Brief) unter Angabe des vollen Namens und der Anschrift an das Büro der Musikschule zu richten. Eine Kündigung wird erst durch die Bestätigung durch die Musikschule wirksam.

6. Fällt Unterricht wegen längerfristiger Krankheit der Lehrkraft aus, besteht ab der 4. Unterrichtseinheit in Folge das Recht auf Erstattung der Unterrichtsgebühr. Die Musikschule ist stets darum bemüht, Fehlzeiten zu vermeiden und anderweitige Lösungen (z.B. Pausieren des Vertrags) anzubieten. Die Lehrkraft kann Nachholtermine anbieten. Die Lehrkraft kann nach Absprache online unterrichten. Grundsätzlich akzeptiert der Vertragsnehmer jedoch den Ausfall einer Unterrichtseinheit pro Trimester.   

7. Die Mitgliedschaft im Verein der Musikschule Gummersbach e.V. ist Pflicht.

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Gebührenordnung

§ 1 Gebühren

1. Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen werden Gebühren nach der von der Mitgliederversammlung des Vereins festgesetzten Gebührenordnung erhoben. Wird Unterricht – aus welchem Grund auch immer – nicht wahrgenommen, befreit dies nicht von der Zahlung des Schulgeldes.

2. Für die Teilnahme an den Ergänzungsfächern (Ensembles, Orchester, etc.) der Musikschule ist eine Mitgliedschaft beim Musikschule Gummersbach e.V. Voraussetzung. Der Unterrichtnehmende schuldet zusätzlich die in der Gebührenordnung festgesetzten Gebühren. Für Personen bis einschließlich 18 und über 64 Jahre wird für die Teilnahme an den Ergänzungsfächern keine Gebühr erhoben. Selbiges gilt für Personen, die ein oder mehrere Unterrichtsfächer an der Musikschule belegt haben. 

§ 2 Gebührenschuldner

Zur Zahlung sind die Teilnehmenden, (Schüler*innen), bei Minderjährigen deren gesetzliche Vertreter, verpflichtet.

§ 3 Unterrichtsgebühren

Die Unterrichtsgebühren sind monatlich fällig und werden zum 15. jeden Monats für die Musikschule auf Grund erteilter Einzugsermächtigung eingezogen.

§ 4 Ermäßigungen

1. Eine Ermäßigung der Gebühren kann auf Antrag gewährt werden. Eine Bedürftigkeit ist vom Antragsteller nachzuweisen.

2. Über eine Ermäßigung entscheidet der Vorstand.

3. Die Musikschule gewährt eine Geschwisterermäßigung in Höhe von 20 % ab dem dritten angemeldeten Kind.

4. Außerdem kann innerhalb einer Familie ab der dritten Unterrichtsbelegung eine Ermäßigung von 20% auf die günstigste Unterrichtseinheit gewährt werden. Hierzu genügt ein formloser Antrag an info@musikschule-gummersbach.de.
 

Musikschule Gummersbach e.V. im Februar 2026

Kontakt

Musikschule Gummersbach e.V.
Moltkestraße 41, 51643 Gummersbach

Tel:  0 22 61/6 59 90    
E-Mail: info@musikschule-gummersbach.de

Öffnungszeiten Büro
im Lindengymnasium, Gebäude Moltkestraße

Dienstag - Donnerstag
11:00 Uhr -15:00 Uhr
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Bankverbindung
Sparkasse Gummersbach-Bergneustadt

IBAN: DE58 3845 0000 0000 2002 12

BIC: WELADED1GMB ​

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